Förderungen für Digitalisierung

In diesem Beitrag klären wir über die wesentlichen Fördermittel für die Digitalisierung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU’s) auf, die Angaben sind selbstverständlich ohne Gewähr, bitte informieren Sie sich selbst bei den Förderbanken und Ihrem Steuerberater. Die Fördertöpfe in Deutschland sind sowohl auf Landes- als auch Bundesebene der reinste Dschungel und unsere Kunden wissen oft nichts von diesen Potenzialen, doch keine Sorge, wir klären kurz und knackig auf!

Sie fragen sich, ob Sie unter die Bedingungen eines KMU fallen? Hier finden Sie die Rahmenbedingungen für ein KMU:

Wichtig: In diesem Beitrag klären wir lediglich über Zuschüsse und nicht Kredite auf, sprechen Sie Ihre Förderbank gern auf die Möglichkeiten von Fremdkapital an, auch hier bieten sich vielseitige Optionen!

Karte zu den Fördermitteln auf Landesebene

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Fördermittel nach Bundesland (A-Z)

Baden Württemberg

Die Digitalisierung ist für die Unternehmen in Baden-Württemberg eine große Chance für effizientere betriebliche Prozesse, neue Produkte und Dienstleistungen oder innovative Geschäftsmodelle. Mit der Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie unterstützen wir mittelständische Unternehmen bei ihrem Digitalisierungs­vorhaben.

Digitalisierungsprämie Plus im Detail:

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeiter*innen. Teilzeitkräfte sind dabei nur anteilig zu berücksichtigen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Vorhaben zur Digitalisierung von Produktion und Verfahren, zur Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen sowie zur Umsetzung von Strategien und Konzepten zur Digitalisierung. Die Projekte müssen dabei einen erheblichen Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen bedeuten.

Alle Projekte müssen darüber hinaus am Standort Baden-Württemberg durchgeführt werden.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung in Form eines Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Es kann ein Zuschuss i.H.v. bis zu 10.000€ gewärt werden!

Rahmenbedingungen

Ende der Förderung: 31.06.2024

Weiterführende Links

Bayern

Jedes Unternehmen braucht eine digitale Strategie – je höher der Digitalisierungsgrad, desto größer sind die Chancen auf den Geschäftserfolg. Mit dem Digitalbonus unterstützt das Land Bayern die kleinen Unternehmen in Bayern. Im Mittelpunkt der Förderung stehen digitale Produkte, Prozesse und Dienstleistungen sowie die IT-Sicherheit.

Digitalbonus Bayern Standard im Detail

Wer wird gefördert?

Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben. Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme in dieser Betriebsstätte zum Einsatz kommt.

Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes. Unternehmen, die dieses Kriterium erfüllen, können grundsätzlich einen Digitalbonus beantragen. Freiberufler sind allerdings auch dann nicht förderfähig, wenn sie eine gewerbliche Rechtsform haben.

Sie können nicht gefördert werden, wenn

  • Ihr Unternehmen sich in einem Insolvenzverfahren befindet oder
  • für Ihr Unternehmen die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.

Ob Ihr Unternehmen ein kleines Unternehmen ist, hängt von der Mitarbeiterzahl, dem Jahresumsatz und der Bilanzsumme ab: Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben.

Was wird gefördert?

Eine Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen ist dann zuwendungsfähig, wenn erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf de neuesten Stand gesetzt wird.

Bei Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sind individuell auf das Unternehmen abgestimmte Lösungen oder die dahingehende Umstellung einer Standardlösung förderfähig. Es sind auch Maßnahmen zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems im Unternehmen zuwendungsfähig, soweit am Ende ein Zertifikat erreicht wird (z. B. nach ISO 27001).

Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen IKT-Hardware und Software.

Förderfähig sind Leistungen externer Anbieter für IKT-Hardware und -Software. Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Hierzu gehört insbesondere IKT-Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördert, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Industrie 4.0, datengetriebene Geschäftsmodelle, Warenwirtschaftssysteme, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Sensorik sowie IT-Sicherheit.

Wie wird gefördert?

Bei Standard: 

Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro.

Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal erhalten.

Eine Kombination des Digitalbonus Standard mit dem Digitalbonus Plus ist nicht möglich.

Bei Plus:

Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.

Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal bekommen. Sie müssen sich also für einen der beiden Förderbereiche entscheiden.

Eine Kombination des Digitalbonus Plus mit dem Digitalbonus Standard ist nicht möglich.

Rahmenbedingungen

Kriterien für den Digitalbonus Standard:

Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro.

Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.

Eine Kombination des Digitalbonus Standard mit dem Digitalbonus Plus ist nicht möglich.

Kriterien für den Digitalbonus Plus:

Beim Digitalbonus Plus ist der Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung.  

Wichtig ist eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads – idealerweise mit einer Abgrenzung zu bestehenden Lösungen, Besonderheit in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche.

Sie können dabei auf folgende Kriterien eingehen:

  • deutlich besserer Digitalisierungsgrad,
  • hoher messbarer Mehrwert,
  • echte Transformation (neues andersartiges Geschäftsmodell),
  • Bedienung neuer Märkte,
  • betrete mit digitalem Produkt/Dienstleistung Neuland,
  • Produkt/Dienstleistung erhält durch den IKT-Einsatz völlig neue Einsatzmöglichkeiten oder Funktionalitäten,
  • signifikante Änderung von Prozessen

Die Optimierung von Unternehmensprozessen durch den Einsatz von z.B. ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement-, Warenwirtschaftssystemen etc. zählt zu den häufigen Digitalisierungsmaßnahmen, die durch den Digitalbonus Standard unterstützt werden.

Ende der Förderung: 31.12.2023

Weiterführende Links

Berlin

Die Digitalprämie Berlin ist am 31.10.2021 ausgelaufen, sodass derzeit keine Fördermittel auf Landesebene zur Verfügung stehen. Schauen sie sich gern die Bundesweiten Förderungen im Detail an:

Brandenburg

Das Ziel des Förderprogramms Innovationsgutschein (BIG) Digital ist die Stärkung der Innovationsfähigkeit von KMU.

Dies soll erreicht werden durch:

  • Technologie- und Wissenstransfer von Forschungseinrichtungen zu Unternehmen (BIG-Transfer)
  • wirtschaftlich umsetzungsgetriebene FuE-Vorhaben (BIG-FuE)
  • die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsprozessen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital)
  • den chancenreichen Zugang zur EU-Förderung (BIG-EU).

Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) Digital im Detail

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg, inklusive Handwerksbetrieben
  • Das MWAE-Förderprogramm BIG unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
  • auf Gewinnerzielung ausgerichtete KMU, inklusive Handwerk gemäß der geltenden EU-Definition und
  • KMU mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg (Sie müssen der EU-KMU-Definition entsprechen)
  • Vereine, gemeinnützige Einrichtungen und Freiberufler sind von der Förderung in der BIG – Richtlinie ausgeschlossen.

Bei den Fördertatbeständen BIG-Transfer, BIG-EU und BIG-FuE (FuE = Forschung und Entwicklung) müssen die KMU den Primäreffekt erfüllen und eine förderfähige Tätigkeit nach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ausüben. Die Antragsteller müssen zudem gewerbesteuerpflichtig sein.

Bei dem Fördertatbestand BIG-Digital und einer Förderung mit EFRE Mitteln muss der Primäreffekt nicht erfüllt sein.

Was wird gefördert?

  • Das MWAE-Förderprogramm BIG unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
  • Auftrags-FuE zur Lösung wissenschaftlich-technologischer Aufgaben (kleiner und großer BIG-Transfer),
  • eigene FuE-Aktivitäten (BIG-FuE),
  • Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital),
  • Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Antragstellung im Zusammenhang mit einer EU-Fördermaßnahme (BIG-EU).

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird zweckgebunden als nicht rückzahlbarer Zuschuss für:

Den kleinen BIG-Transfer im Wege der Vollfinanzierung (100%), maximal 5.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten (nur einmalig und nur bei einer ersten Kontaktaufnahme zwischen dem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung beantragbar),

Den großen BIG-Transfer im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal 15.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten (mehrmals, aber höchstens einmal innerhalb von 12 Monaten beantragbar).

Den BIG-FuE im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal 100.000 EUR bei einer Laufzeit von max. zwei Jahren (eine erneute Antragstellung ist nach Verwertung der Projektergebnisse aus der vorherigen Förderung möglich).

Den BIG-Digital im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal jeweils 50.000,00 EUR für das Modul Beratung und Schulung und maximal 500.000,00 EUR für das Modul Implementierung bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten für das Modul Beratung und Schulung und maximal 36 Monaten für das Modul Implementierung,

Den BIG-EU im Wege der Anteilfinanzierung (50%), max. 8.000 EUR bzw. als Leadpartner max. 16.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 12 Monaten

Rahmenbedingungen

Ende der Förderung: 31.12.2023

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Bremen

ReStart Digitalisierung im Detail

Wer wird gefördert?

  • Kleinst-, Klein und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive Handwerksbetriebe und Soloselbstständigen, mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
  • Freiberuflich Tätige mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
  • Unternehmen, die vor dem 31.12.2020 gegründet worden sind
  • Förderfähig ist nur eine Selbstständigkeit pro Person. Nebenberufliche Selbstständigkeiten sind nicht förderfähig

Was wird gefördert?

Gefördert werden Ausgaben für Digitalisierung, die im Land Bremen zum Einsatz kommen, in den Themenbereichen:

  • Verbesserung von Arbeits- und Produktionsprozessen und -verfahren
  • Verbesserung der Informationssicherheit
  • Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte beim Umgang mit digitalen Technologien, die von Externen erbracht werden

Das Qualifikationsniveau der Weiterbildungsanbieter der Qualifizierungsmaßnahmen muss durch eine Zertifizierung nach der ISO 27001 oder eine Akkreditierung nach AZAV.18 oder eine Autorisierung im Rahmen des Bundesförderprogramms „go-digital“ belegbar sein.

Wie wird gefördert?

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung für Kleinst- und kleine Unternehmen und freiberuflich Tätige in Höhe von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung für mittlere Unternehmen von 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Kostenerstattungsprinzip – nach erfolgreichem Verwendungsnachweis erfolgt die Auszahlung der Zuwendung

Rahmenbedingungen

  • Beginn der Maßnahme erst nach Antragstellung und Genehmigung
  • Einhaltung des Gesetzes zum Bremer Mindestlohn

Ende der Förderung: 15.05.2022

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Hamburg

Das Förderprogramm „Hamburg Digital“ unterstützt bei der Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle und trägt dadurch zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Erhöhung der Sicherheit beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien bei.

Hamburg Digital im Detail

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks
  • freiberuflich Tätige (z.B. Ärzte/Steuerberater/Architekten), mit Sitz oder mindestens einer Betriebsstätte in Hamburg, in der die geförderte Maßnahme zum Einsatz kommt.

Gefördert werden dabei nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zusammen mit ihren „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ die Grenze von 250 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalenten) unterschreiten.

Was wird gefördert?

Modul 1 – Hamburg Digital „Check“

Gefördert werden Ausgaben für Beratungsdienstleister, die im Rahmen des Bundesprogramm „go-digital“ eine Zertifizierung erhalten haben.

Modul 2 – Hamburg-Digital „Invest“

Gefördert werden Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte. Die Förderung umfasst sowohl Ausgaben für IKT-Hard- und -Software als auch die Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Wie wird gefördert?

Im Modul I Hamburg-Digital „Check“ werden Ausgaben für Beratungsleistungen mit 50% bis zu einer maximalen Fördersumme von 5.000 € bezuschusst.

Im Modul II Hamburg-Digital „Invest“ werden die Ausgaben für das tatsächliche Investitionsvorhaben mit 30% bis zu einem maximal Förderbetrag von 17.000 € bezuschusst.

Rahmenbedingungen

Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 3.000 € (netto) je Modul und Förderantrag betragen.

Ende der Förderung: 31.12.2022

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Hessen

Der DiGi Zuschuss der DI Bank ist derzeit beendet, wird jedoch ab dem 07.06.2022 wieder aufgenommen, sodass derzeit keine Fördermittel auf Landesebene zur Verfügung stehen. Schauen sie sich gern die Bundesweiten Förderungen im Detail an:

Mecklenburg-Vorpommern

Die digitale Transformation stellt potentielle Gründer, Startups und insbesondere kleine und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen.
Ziel der Landesregierung ist es, die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten. Bei der zukunftsfähigen Aufstellung soll Unterstützung geboten werden durch das Förderprogramm Digitalisierung (DigiTrans).

Digi Trans im Detail

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Haupterwerb und Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Bestimmte Wirtschaftszweige und Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens von 8.000€ bis 20.000€ (im Einzelfall bis 100.000€), welche der Umsetzung des Vorhabens dienen. Investitionen in Standardhardware und Standardsoftware sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Rahmenbedingungen

Für die Förderung können nur Ausgaben berücksichtigt werden, die nicht bereits durch andere Förderinstrumente erfasst werden und wurden.

Ende der Förderung: 31.12.2022

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Niedersachsen

Das Förderprogramm Niedersachsen Digital aufgeLaden dient dazu, kleinen und mittleren Einzelhandelsunternehmen Unterstützung bei der Einführung und Erweiterung von digitalen Maßnahmen zu bieten.

J&J Ideenschmiede - wir sind Niedersachsen Digital aufgeLaden Partner!

Wir sind zertifiziertes Beratungsunternehmen!

Als zertifiziertes Beratungsunternehmen der Förderung „Digital aufgeLaden“ stehen wir Ihnen als KMU im Einzelhandel bei der Einführung und Erweiterung von digitalen Maßnahmen zur Seite.

Niedersachsen Digital aufgeLaden im Detail

Wer wird gefördert?

Sie müssen ein Einzelhandelsunternehmen mit Sitz von mindestens einem stationären Geschäft sowie einem Geschäftssitz in Niedersachsen sein. Darüber hinaus müssen folgende Gegebenheiten bestehen:

  • vor dem 01.03.2021 gegründet
  • Waren an Verbraucherinnen & Verbraucher veräußern (kein B2B Geschäft!)
  • Sie müssen der EU-KMU-Definition entsprechen

Was wird gefördert?

  • Online Marketing
  • Webdesign
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO)
  • Datenschutz
  • Geschäftsmodellentwicklung
  • Shopsysteme
  • Produktentwicklung
  • Prozessoptimierung

Wie wird gefördert?

Die Förderung beinhaltet einen Einmalzuschuss i.H.v. maximal 2.500€, Sie tragen lediglich die abziehbare Vorsteuer.

Rahmenbedingungen

Der Prozess der Beratung ist ganz einfach:

  1. Sie finden uns als Beratungsunternehmen
  2. Wir gehen ins Detail und beraten uns gemeinsam bereits vorab über mögliche Potenziale für Sie
  3. Sie schließen einen Beratungsvertrag mit uns, wir kümmern uns um die Anträge und Verwaltung
  4. Nach der Prüfung der NBank wird die Förderung bewilligt und wir eröffnen neue digitale Perspektiven gemeinsam mit Ihnen.

Ende der Förderung: 31.08.2022

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Nordrhein-Westfalen

In NRW bieten sich gleich 2 Fördermöglichkeiten an, zum einen der MID Invest und zum anderen der MID Digitalisierung. Beide Fördermöglichkeiten sind ausgerichtet auf die Digitalisierung Ihres Unternehmens.

MID Invest im Detail

Eckpunkte der Förderung

  • Investitionen in spezifische, technologiebasierte Hard- und Software zur Digitalisierung und Optimierung von Unternehmensprozessen
  • Fachmännische Installation und Einweisung der Hard- und Software im Rahmen der Investition förderfähig, sofern vom selben Anbieter angeboten
  • Fördersumme von mindestens 3.000 Euro für Kleinstunternehmen und mindestens 4.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen; maximale Fördersumme jeweils 25.000 Euro
  • Förderquote: 60% für Kleinstunternehmen, 50% für kleine Unternehmen, 30% für mittlere Unternehmen
  • Durchführungszeitraum max. 3 Monate

Wer wird gefördert?

MID-Invest können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen. Nähere Informationen finden Sie in der KMU-Definition der Europäischen Kommission oder in den FAQ.

Was wird gefördert?

MID-Invest fördert ausgewählte IKT-Hardware und -Software, die dem Unternehmen einen digitalen Mehrwert bietet und zur Digitalisierung und digitalen Optimierung von Unternehmensprozessen beiträgt. Gefördert werden erstmalige Investitionen in die entsprechende Hard- und Software und die hierfür notwendige fachmännische Implementierung und Installation sowie ggfs. eine Einweisung. Auch der Kauf entsprechender Lizenzen wird für einen Zeitraum von 12 Monaten gefördert.

Nicht förderfähig sind dagegen beispielsweise eine grundlegende Büroausstattung, Lizenzen für Webshops und Homepages, Beratungsleistungen oder Infrastrukturmaßnahmen.

Förderfähige Hard- und Software:

  • Spezifische Branchensoftwarelösungen zur Prozessdigitalisierung
  • Buchhaltungssoftware
  • Customer-Relationship-Management (CRM)
  • Einsatz von Chatbots zur Stärkung der digitalen Beratung und Kundenorientierung
  • Waren- und Lagerwirtschaftssysteme
  • Dokumentenmanagementsysteme (DMS)
  • Enterprise-Ressource-Planning (ERP)
  • Funkboniersysteme
  • Sensoren/Aktoren/Spezialscanner
  • Virtual und Augmented Reality Lösungen (Hard- und Software)
  • Anlagen, Maschinen und Geräte zur lückenlosen Digitalisierung und digitalen Optimierung der internen Unternehmens-/Produktionsprozesse
  • Penetrationstest zur Bestimmung von IT-Sicherheitslücken
  • Firewall (Hard- und Software) zur IT-Sicherheit
  • Virenschutzsoftware in Verbindung mit einem Penetrationstest
  • Sicherheits-Managementsystem (ISMS)
  • Digitaler Identitätsnachweis (z.B. digitale Signatur zur sicheren Kommunikation)
  • Mobile Device Management Systems zur Erhöhung der Datensicherheit
  • Integrationssoftware-Lösungen zur Vernetzung von Anwendungen und Systemen (SaaS-Lösungen)

Eine Übersicht nicht förderfähiger Hard- und Software finden Sie in den FAQ im Abschnitt „Förderrahmen“.

Wie wird gefördert?

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt und gliedert sich in ein Losverfahren und eine daran anschließende Antragstellung.

Die Registrierung, die Bestätigung zur Teilnahme am Losverfahren und die Antragstellung sind ausschließlich online möglich.

Losverfahren

In einem ersten Schritt wird durch ein Losverfahren, das immer am ersten des  Monats stattfindet, das verfügbare Antragskontingent unter allen registrierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern vergeben. Diese Ziehung erfolgt monatlich. Die Termine werden online direkt im Antragstool bekanntgegeben. Die durch das Losverfahren bestätigten Unternehmen erhalten im Anschluss personalisierte Zugangsdaten. Achtung: Der Erhalt dieser Zugangsdaten ist nicht gleichzusetzen mit einer automatischen Förderzusage!

Antragstellung

Mit den personalisierten Zugangsdaten können die durch das Losverfahren bestätigten Unternehmen im zweiten Schritt innerhalb von 28 Tagen einen Förderantrag im gleichen Portal stellen. Die online gestellten Anträge werden durch den Upload der unterschriebenen und eingescannten „Abschließenden Erklärung zur Antragstellung MID-Invest“ rechtskräftig.

Erst nach vollständigem Eingang der Unterlagen wird der Antrag formal und fachlich geprüft. Im Mittelpunkt stehen dabei die Plausibilität des Digitalisierungsplanes sowie seine Umsetzbarkeit. Im Anschluss erhalten die Unternehmen eine verbindliche Förderzusage.

Rahmenbedingungen

Nur die erstmalige Investition der gelisteten IT-Hard- und Software im Unternehmen ist förderfähig.

Das Unternehmen muss in der Lage sein, den nicht geförderten, für die Vornahme der Investition aber notwendigen Eigenanteil selbst oder durch Dritte aufbringen zu können.

Nicht ausgewählte Unternehmen können nach aktiver Bestätigung im Folgemonat erneut am Losverfahren teilnehmen.

Ende der Förderung: 31.12.2022

Weiterführende Links

MID Gutscheine Digitalisierung im Detail

Eckpunkte der Förderung

  • Analyse und Umsetzung eines konkreten Digitalisierungsprojekts
  • Externe Begleitung für die (Weiter-) Entwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren
  • Beratungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungstätigkeiten durch Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen der freien Wirtschaft
  • Potenzialanalyse möglich, Umsetzungsschritt obligatorisch
  • dotiert mit bis zu 15.000 Euro

MID-Digitalisierung ermöglicht es kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen, konkrete Digitalisierungsprojekte umzusetzen. Unternehmerinnen und Unternehmer können mithilfe des Gutscheins einen umfassenden Digitalisierungsauftrag an externe Auftragnehmer vergeben, um intelligente und digitale Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren weiter- oder neu zu entwickeln. Dabei können bei einer wissenschaftlichen Einrichtung oder einem Unternehmen Beratungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungstätigkeiten beauftragt werden.

Am Anfang des Projekts kann ein Analyseschritt stehen. So kann beispielsweise in einer Potenzial- oder Status-quo-Analyse untersucht werden, in welchem Ausmaß das neue oder zu optimierende Produkt, Produktionsverfahren oder die Dienstleistung bereits digitalisiert ist. Im Fokus des Projekts muss aber der zweite, obligatorische Schritt stehen: die Umsetzung der geplanten Entwicklung.

Wer wird gefördert?

Einen MID-Gutschein können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalent) haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen (KMU-Definition der Europäischen Kommission, s. auch FAQ). Die Gutscheine werden vom Unternehmen selbst beantragt, das dann EU-weit frei wählen kann, welchen Auftragnehmer es mit der Umsetzung der gewünschten Leistung beauftragt.

Was wird gefördert?

Das Projekt kann in allen Branchen und Themenfeldern angesiedelt sein. Schwerpunktmäßig sollen mit der Gutscheinvariante MID-Digitalisierung die Entwicklung und der Einsatz intelligenter Applikationen sowie die digitale Vernetzung von Maschinen gefördert werden.

Hierfür soll vor allem auf den bereits in den vergangenen Jahren geschaffenen Möglichkeiten, große Datenmengen zu erfassen, aufgebaut werden: KMU werden nun dazu ermutigt, Daten nicht nur zu erheben, sondern auch mit Methoden des maschinellen Lernens auszuwerten. Auf diese Weise können basierend auf Algorithmen neue Wege der Automatisierung und Vorhersage generiert werden. In der Produktion können so Ausschusszahlen oder Nachrüstzeiten reduziert werden, wenn miteinander vernetzte Maschinen selbstständig Probleme erkennen. Im Baugewerbe eröffnen sich Möglichkeiten, digitale Werkzeuge zu entwickeln und mittels Augmented Reality zu erproben.  Und im Gesundheitswesen können beispielsweise altersgerechte Assistenzsysteme trainiert werden. Idealerweise sollte bei den Projekten auch die IT-Sicherheit berücksichtigt werden – reine/allgemeine Maßnahmen aus diesem Bereich werden jedoch nicht gefördert.

Wie wird gefördert?

Anträge stellen die KMU selbst. Dabei wird der Antrag online über das Antragsmodul generiert und durch den Upload der unterschriebenen Anlage Abschließende Erklärung zur Antragstellung MID-Gutschein rechtskräftig. Sobald ein Unternehmen eine Förderzusage (Zuwendungsbescheid) erhalten hat, kann es eine Hochschule, eine Forschungseinrichtung oder ein Unternehmen der freien Wirtschaft (Start-up, Ingenieurbüro, IT-Beratung, etc.) mit Sitz in der Europäischen Union beauftragen.

Die Förderung erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip, bei dem die Unternehmen zunächst in Vorleistung gehen und nach dem Projektabschluss den Förderanteil zurückerstattet bekommen. Der Anteil der Rückerstattung (Förderquote) liegt für kleine Unternehmen bei 50 Prozent, für mittlere Unternehmen bei 30 Prozent. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 15.000 Euro.

Rahmenbedingungen

Ende der Förderung: Keine Frist gesetzt, kann jederzeit beendet werden.

Weiterführende Links

Rheinland-Pfalz

Der DiGi Boost der ISB Bank ist leider nicht mehr verfügbar, sodass derzeit keine Fördermittel auf Landesebene zur Verfügung stehen. Schauen sie sich gern die Bundesweiten Förderungen im Detail an:

Saarland

Mit dem DigitalStarter fördert das Saarland kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung neuer digitaler Systeme sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit.
Das Ziel: Effizienzgewinne und Wachstumschancen schaffen sowie den Digitalisierungsgrad kleiner und mittlerer Unternehmen aus allen Branchen im Saarland erhöhen.

Der DigitalStarter Saarland im Detail

Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz, Niederlassung oder einer Betriebsstätte im Saarland, in der das geförderte Vorhaben auch zum Einsatz kommt.
  • Maßgeblich für die Einstufung als KMU ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen Amtsblatt der EU L 124/36 vom
    20.05.2003.

Was wird gefördert?

  • Ausgaben für die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen durch Informations- und Kommunikationstechnologie (Hard- und Software),
  • Ausgaben für die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, insbesondere für notwendige Hard- und Software, die mit den v. g. Ausgaben verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der
    Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme
  • Ausgaben für die in Verbindung mit voran genannten Maßnahmen notwendigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu
    den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.

Wie wird gefördert?

Die Höhe des Förderbetrages ermittelt sich als Prozentsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ein Zuschuss kann
gewährt werden ab zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 3.000 Euro bis höchstens 200.000 Euro.

Kleinstunternehmen sowie kleine Unternehmen können einen Zuschuss von 50 % ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, mittlere Unternehmen einen Zuschuss von 30 %, jedoch jeweils höchstens 12 500 Euro.

  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
  • Der Zuschuss kann innerhalb der Laufzeit des Förderprogramms „DigitalStarter Saarland“ jedem Zuwendungsempfänger nur einmal gewährt werden, wenn die maximale Fördersumme in Höhe von 12 500 Euro in Anspruch genommen wurde. Mehrfache Antragstellungen für eine Summierung des Förderhöchstbetrages von 12 500 Euro sind
    möglich.
  • Unternehmen, die durchschnittlich mehr als 10 % Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in der zu fördernden Betriebsstätte beschäftigen, wird der im Einzelfall ermittelte Förderbetrag um 20 % gekürzt.

Rahmenbedingungen

Ende der Förderung: 31.12.2022

Weiterführende Links

Sachsen

Das Land Sachsen hatte mit seinen 2 Förderprogrammen EBusiness und IT Sicherheit attraktive Fördermittel für die Digitalisierung, diese sind jedoch ausgelaufen. Schauen Sie gern bei den Bundesweiten Förderungen vorbei, vielleicht finden Sie hier die passenden Fördermittel:

Sachsen-Anhalt

Die Förderung der Sachsen-Anhalt Digital Innovation ist leider nicht mehr möglich, sodass derzeit keine Fördermittel auf Landesebene zur Verfügung stehen. Schauen sie sich gern die Bundesweiten Förderungen im Detail an:

Schleswig-Holstein

Mit dem Förderogramm Digibonus 2 werden die Digitalisierungsaktivitäten von kleinen Unternehmen mit höchstens 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt. Unternehmen sollen ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital transformieren und ihre IT-Sicherheit verbessern, um wirtschaftliche Chancen durch die Digitalisierung besser nutzen zu können. Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software einschließlich notwendiger Dienstleistungen. Der Fördertopf wurde im Rahmen der Förderinitiative REACT-EU bereitgestellt.

Digibonus 2 im Detail

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen sowie gemeinnützige Unternehmen und Vereine, sofern sie dauerhaft wirtschaftlich tätig sind, mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein und nicht mehr als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente)
  • Freiberufler, die diese Tätigkeit im Haupterwerb ausüben.

Was wird gefördert?

  • Verbesserung der IT-Sicherheit,
  • Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle,
  • Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Verfahren

Wie wird gefördert?

Bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 17.000 Euro werden als nicht rückzahlbaren Zuschuss ausgezahlt.

Rahmenbedingungen

  • Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein, das heißt, es dürfen vor der Bestätigung des Eingangs des rechtsverbindlich unterschriebenen Förderantrages bei der WTSH noch keine Hard- oder Software angeschafft oder Dienstleistungen beauftragt worden sein. Planung, Marktrecherche, Preisabfragen etc. gelten nicht als Beginn des Projektes.
  • Die geplanten Maßnahmen müssen einen Digitalisierungsfortschritt im Unternehmen bewirken. Es reicht nicht aus, z. B. ausschließlich die vorhandene Standard-IT-Infrastruktur zu erneuern.
  • Die geplanten Investitionen einschließlich Dienstleistungen müssen mindestens 8.000 Euro netto betragen.
  • Die geförderten Investitionen in Hard- und Software müssen in Schleswig-Holstein zum Einsatz kommen.
  • Das Projekt soll binnen 8 Monaten abgeschlossen sein.
  • Für das Projekt darf kein Zuschuss aus anderen Förderprogrammen von Bund, Land, EU oder sonstigen Dritten beantragt worden sein.

Ende der Förderung: 30.06.2023

Weiterführende Links

Thüringen

Der Zuschuss Digitalbonus Thüringen ist leider nicht mehr verfügbar, sodass derzeit keine Fördermittel auf Landesebene zur Verfügung stehen. Schauen sie sich gern die Bundesweiten Förderungen im Detail an:

Definition eines KMU

Um Ihr Unternehmen als KMU einzuordnen, ist von der EU-Kommission eine Empfehlung ausgesprochen worden, die seit Januar 2005 in Kraft getreten ist, diese lautet 2003/361/EG.

Die meisten Förderprogramme richten sich also an Unternehmen der Wirtschaft und des Handwerks mit bis zu 250 Mitarbeitern.

Hier eine kleine Einordnung von KMU’s nach Größe:

KategoriesierungMitarbeiterzahlUmsatz oder->Bilanzsumme
Kleinstunternehmenunter 10höchstens 2 Mio. €höchsten 2 Mio. €
Kleinunternehmenunter 50höchsten 10 Mio. €höchstens 10 Mio. €
Mittelgroße Unternehmenunter 250höchsten 50 Mio. €höchsten 43 Mio. €

Es sind darüber hinaus die Verflechtungen mit anderen Unternehmen zu berücksichtigen.

Selbstverständlich besteht für diese Angaben keine Gewähr, bitte Informieren Sie sich im Detail über die Anforderungen zur Definition als KMU und verbundenen Fördermöglichkeiten für Sie.